kaminofen verbot 2024

Für die bereits 2010 in Kraft getretene Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, läuft die Übergangsfrist zum 31. Dezember 2024 ab. Das bedeutet, dass Kaminofen, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, abgeschaltet oder nachgerüstet werden müssen.

Mit diesem Datum müssen alle vorher gebauten Kaminofen bestimmte Vorschriften erfüllen und dürfen die neuen Emissions-Grenzwerte nicht überschreiten. Das in Krafttreten der BImSchV Stufe 2 beschreibt aber kein allgemeines Kaminofen Verbot!

Das Wichtigste zum Kaminofenverbot 2024 in Kürze:

  • Es gibt ab 2024 kein allgemeines Kaminofen Verbot
  • Kaminöfen, die vor 2010 gebaut wurden, müssen Vorschriften erfüllen
  • Es gibt Ausnahmen, die in der Verordnung beschrieben werden
  • Alle nach dem 31. März 2010 gebauten Kaminofen sind zugelassen

Einführung in die 2. BImSchV

Im Allgemeinen befasst sich das Gesetz, also das Bundes-Immissionsschutzgesetz, mit dem Betreiben von Feuerstellen, wie Heizungen und Kaminofen, in privaten Haushalten. Das BImSchV Stufe 2 erläutert und regelt die zugelassenen Brennstoffe und erlaubten Schadstoffe für traditionelle und wasserführende Kaminöfen.

Die Kaminofenverordnung ist streng und treffen vor allem alte Kaminöfen, wobei auch kein allgemeines Holzofen Verbot gilt, aber es müssen alle Vorschriften eingehalten werden. 

Kamineinsätze die den Bimschv-2-normen entsprechen

Anforderungen ab 2024

In der BImSch-Verordnung werden eindeutig klare Grenzwerte definiert, die beim Betrieb von Kaminofen nicht überschritten werden dürfen. Das heißt, es wird nicht nur der maximale Ausstoß von Kohlenmonoxid geregelt, sondern auch der Feinstaub-Ausstoß und der minimale Wirkungsgrad. Für ältere Kaminöfen, die vor 2010 gebaut wurden, ist es wichtig, dass Feinstaubfilter installiert werden, um die neuen Emissionsgrenzwerte zu erfüllen.

Werden die Kaminofen Vorschriften 2024 nicht eingehalten, dürfen die Feuerstellen, solange nicht betrieben werden, bis sie nachgerüstet wurden. Die Kosten für die Nachrüstung oder Neuinstallation können variieren, und es ist möglich, Finanzierungen in Anspruch zu nehmen. Haben Sie allerdings einen Kaminofen, der nach 2010 gebaut wurde, müssen Sie sich nicht sorgen, denn dann ist Ihr Kaminofen mit Zulassung nach 2024 sicher.

Kaminofen-Grenzwerte in der Übersicht

  • Kohlenmonoxid/Kubikmeter Abgas: maximal 1,25 g
  • Feinstaub/Kubikmeter Abgas: maximal 0,04 g
  • Minimaler Wirkungsgrad: 75 Prozent

Welche Kaminofen und Kamine sind von der Verordnung betroffen?

Betroffen sind von den Festlegungen für Feuerstellen in Privathaushalten, alle Komplettsets, Selbstbauöfen und auch ein Kamineinsatz, die vor dem 21. März 2010 hergestellt wurden. Bei einem neuen Kaminofen müssen sich Besitzer in der Regel keine Sorgen machen, da diese unter Berücksichtigung der in Kraft tretenden Vorschriften gefertigt werden.

Bei einem älteren Kamineinsatz oder einem Kaminbausatz müssen die Emissions-Grenzwerte eingehalten werden, andernfalls gilt ein Betriebsverbot, dass bei Missachtung mit bis zu 50.000 € bestraft wird. Es wird aber auch mit der neuen Bestimmung nicht möglich sein, einfach alle Holzöfen verbieten zu können.

Gibt es Ausnahmen von der Verpflichtung, der Kaminofen zu ersetzen?

In der BImSch-Verordnung hat der Gesetzgeber auch Ausnahmen festgehalten, die von der Umrüstung beziehungsweise der Abschaltpflicht befreit sind. Es ist sogar möglich, dass diese Sonderregelungen zutreffen, wenn Ihr Kamineinsatz die maximalen Grenzwerte überschreitet.

Die Ausnahmeregelungen gelten, wenn:

  • Ein historischer Kamin betrieben wird, der vor dem 1. Januar 1950 gebaut wurde und nicht versetzt wurde
  • Wenn keine andere Heizung zur Verfügung steht, um die Wohneinheit zu beheizen (nur mit Antrag) und der Kaminofen die einzige Heizquelle ist.
  • Offene Kaminofen und Feuerstellen, die nur gelegentlich verwendet werden, aber nicht im Dauerbetrieb sind.
  • Wärmespeicheröfen wie Kacheln Kaminöfen, die vom Experten gebaut wurden
  • Backöfen und Kochstellen mit einer Wärmeleistung unter 15 kW

Kaminofen die den Bimschv-2-normen entsprechen

Welche Kaminofen sind nach 2024 zugelassen?

Von den Vorschriften sind nur Kaminofen betroffen, die vor 2010 gebaut wurden, das heißt alle neueren Modelle sind nicht von den Änderungen durch die BImSchV betroffen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ein allgemeines Kaminofen-Verbot für Kamine, die vor 2010 gebaut wurden, gilt.

Sie können ältere Modelle nachrüsten oder durch einen neuen Kamineinsatz ersetzen lassen. Abhängig davon, um welches Kaminmodell es sich handelt, kann es günstiger sein, einen Kamin nachzurüsten oder einen neuen Kamineinsatz zu montieren. Es ist zu empfehlen, mit einem Profi zu sprechen.

Was ist, wenn die gesetzlichen Anforderungen von Bimschv2 nicht erfüllt sind?

Können Sie mit Ihrem Kaminmodell die neuen Vorschriften nicht einhalten, müssen Sie den verbauten Kamin entweder aufrüsten oder stilllegen. In vielen Fällen ist das Nachrüsten von Kaminofen sehr leicht und kann schnell erledigt werden.

Ist ein Nachrüsten nicht möglich, kann das alte Modell durch eine neue Feuerstelle ersetzt werden, die nach 2010 entwickelt wurde und somit automatisch die erforderlichen Eigenschaften mitbringt.

Welcher Kamin soll es 2024 sein?

Sie möchten die Gelegenheit nutzen und eine neue Feuerstelle installieren? Zwischen den verschiedenen Modellen gibt es viele Unterschiede. Stellen Sie bei Ihrer Wahl sicher, dass es sich um einen modernen Kamineinsatz handelt, der alle Vorschriften erfüllt. Außerdem ist zu empfehlen, dass Sie sich bei der Auswahl Zeit nehmen, um eine gute Wahl zu treffen, entscheiden Sie sich besser für einen Kaminofenmodell von namhaften Herstellern wie Kratki.

Kratki bietet Modelle, die beste Eigenschaften mitbringen und auch nach 2024 problemlos betrieben werden können. Zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen, ein geeignetes Modell zu finden.